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   VGH Bayern, 22.03.2018 - 8 ZB 17.2498   

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https://dejure.org/2018,10754
VGH Bayern, 22.03.2018 - 8 ZB 17.2498 (https://dejure.org/2018,10754)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.03.2018 - 8 ZB 17.2498 (https://dejure.org/2018,10754)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. März 2018 - 8 ZB 17.2498 (https://dejure.org/2018,10754)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 60 Abs. 1, Abs. 2, § 124 Abs. 4
    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Arbeitsüberlastung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Rechtsanwaltes auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Arbeitsüberlastung; Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung

  • rewis.io

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Arbeitsüberlastung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Rechtsanwaltes auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Arbeitsüberlastung; Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 05.07.2017 - 15 ZB 17.50022

    Arbeitsüberlastung ist regelmäßig kein Wiedereinsetzungsgrund

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2018 - 8 ZB 17.2498
    Denn Arbeitsüberlastung ist regelmäßig keine Wiedereinsetzungsgrund (BayVGH, B.v. 5.7.2017 - 15 ZB 17.50022 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Der Klägerbevollmächtigte hat in keiner Weise dargetan, dass er bei sorgfältiger, den Fristenlauf berücksichtigender Planung nicht in der Lage gewesen wäre, die Zulassungsbegründungsfrist einzuhalten (vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2017 - 15 ZB 17.50022 - juris Rn. 7).

  • BVerwG, 12.01.2015 - 4 BN 18.14

    Bürgerbegehren gegen Bebauungsplan; "vollständiges Urteil" im Sinne von § 133

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2018 - 8 ZB 17.2498
    Hierzu gehört der Vortrag, dass der Bevollmächtigte alles seinerseits Mögliche getan hat, um die Fristversäumung trotz Arbeitsüberlastung zu vermeiden (BVerwG, B.v. 12.1.2015 - 4 BN 18.14 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.12.2016 - 6 B 17.16

    Neubewertung schulischer Leistungen; vernichtete Arbeiten; Wiedereinsetzung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2018 - 8 ZB 17.2498
    Verschuldet ist die Fristversäumung, wenn der Beteiligte die Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die für einen gewissenhaften und sachgemäß Prozessführenden geboten ist und die ihm subjektiv auch zuzumuten war (BVerwG, B.v. 5.12.2016 - 6 B 17.16 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.01.2018 - 9 B 20.17

    Berufung; Grundsatz des fairen Verfahrens; Hinweis; Weiterleitung;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2018 - 8 ZB 17.2498
    Nachdem das Schreiben vom 8. Januar 2018 am Abend des letzten Tages vor Ablauf der Zulassungsbegründungsfrist in den Nachtbriefkasten des Verwaltungsgerichts eingeworfen wurde, konnte der Prozessbevollmächtigte des Klägers auch nicht davon ausgehen, dass dieser Schriftsatz im ordentlichen Geschäftsgang des Gerichts noch vor Fristablauf an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof weitergeleitet wird (vgl. dazu BVerwG, B.v. 30.1.2018 - 9 B 20.17 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.06.2017 - 1 B 113.17

    Geltung des Wiedereinsetzungsrechts im Asylverfahren; Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2018 - 8 ZB 17.2498
    Die Wiedereinsetzungsgründe, d.h. sämtliche Umstände, die für die Frage von Bedeutung sind, auf welche Weise und durch wessen Verschulden es zu der Fristversäumnis gekommen ist, müssen bei einem Wiedereinsetzungsgesuch grundsätzlich innerhalb der Antragsfrist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO dargelegt werden (BVerwG, B.v. 26.6.2017 - 1 B 113.17 u.a. - juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 01.06.2018 - 5 ME 47/18

    Arbeitsüberlastung eines Rechtsanwalts ist ohne Hinzutreten besondere Umstände

    8 Arbeitsüberlastung eines Rechtsanwalts ist regelmäßig kein Wiedereinsetzungsgrund (vgl. BGH, Beschluss vom 8.5.2013 - XII ZB 396/12 -, juris Rn. 8; BVerwG, Beschluss vom 12.1.2015 - BVerwG 4 BN 18.14 -, juris Rn. 10; Bay. VGH, Beschluss vom 5.7.2017 - 15 ZB 17.50022 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 22.3.2018 - 8 ZB 17.2498 -, juris Rn. 6).

    Zum Ausschluss des Verschuldens wegen Arbeitsüberlastung des Prozessbevollmächtigten bedarf es deshalb stets des Hinzutretens besonderer Umstände, die ebenfalls darzulegen und glaubhaft zu machen sind; hierzu gehört auch der Vortrag, dass der Bevollmächtigte alles seinerseits Mögliche getan hat, um die Fristversäumung trotz Arbeitsüberlastung zu vermeiden (BVerwG, Beschluss vom 12.1.2015, a. a. O., Rn. 10; Bay. VGH, Beschluss vom 22.3.2018, a. a. O., Rn. 6).

  • VGH Bayern, 21.09.2018 - 11 CS 18.1910

    Nichteinhaltung der Beschwerdebegründungsfrist

    Arbeitsüberlastung eines Prozessbevollmächtigten ist regelmäßig kein Wiedereinsetzungsgrund (vgl. BVerwG, B.v. 12.1.2015 - 4 BN 18.14 - ZfBR 2015, 271 = juris Rn. 10; BGH, B.v. 8.5.2013 - XII ZB 396/12 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 22.3.2018 - 8 ZB 17.2498 - juris Rn. 6; B.v. 5.7.2017 - 15 ZB 17.50022 - juris Rn. 6).
  • OVG Saarland, 25.04.2022 - 2 A 55/22

    Zulassung der Berufung: Begründungsfrist, Wiedereinsetzungsantrag wegen

    [Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 1.6.2018 - 5 ME 47/18 -, sowie VGH München, Beschluss vom 22.3.2018 - 8 ZB 17.2498 - jeweils bei juris und m.w.N.].
  • VGH Bayern, 23.06.2021 - 10 ZB 21.1235

    Verspätete Begründung eines Antrags auf Zulassung der Berufung

    Hierzu gehört der Vortrag, dass der Bevollmächtigte alles seinerseits Mögliche getan hat, um die Fristversäumung trotz Arbeitsüberlastung zu vermeiden (vgl. BVerwG, B.v. 12.1.2015 - 4 BN 18.14 - juris Rn. 10 m.w.N.; BayVGH, B.v. 22.3.2018 - 8 ZB 17.2498 - juris Rn. 6 m.w.N.).
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